Eintritt

  • Wie kann ich zur Evangelischen Kirche dazu gehören?
    Menschen, die bisher keiner christlichen Kirche angehörten, werden durch die Taufe zum Gemeindemitglied. In Deutschland werden meist Kleinkinder und Säuglinge getauft, doch die Taufe ist keine Frage des Alters - auch Jugendliche und Erwachsene entscheiden sich für die Taufe. Dann geht meist ein Taufunterricht, bei Kindern mindestens ein Taufgespräch mit den Eltern voraus. Auf diese Weise können die Täuflinge, die Eltern und Paten mehr über den evangelischen Glauben und die Bedeutung der Taufe lernen und es entsteht ein persönlicher Kontakt zur Gemeinde.

  • Wie kann ich (wieder) in die Evangelische Kirche eintreten?
    Der Weg (zurück) in die Kirche führt in Westfalen in der Regel über die Kirchengemeinde, normalerweise die des Wohnortes. Wer sich diesen Schritt überlegt, sollte ein Gespräch mit einem unserer Pfarrer suchen. Wenn Sie dessen Namen nicht kennen, schauen Sie doch einfach unter Kontakte auf unserer Homepage nach. Völlig "anonym" kann man also nicht Mitglied der evangelischen Kirche werden. 

  • Wird man beim Wiedereintritt in die Kirche nochmal getauft?
    Nein - Die Taufe ist einmalig. Sie wird von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Wiedereintrittswillige nicht noch einmal getauft, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.

  • Gehört zum (Wieder-)Eintritt auch eine Prüfung?
    Zumeist nicht. Vorgesehen ist in der Regel nur ein Gespräch mit einem Pfarrer. Sie sollten sich allerdings selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche ist. Sie treffen eine wichtige Entscheidung.

  • Braucht man bestimmte Unterlagen für den Wiedereintritt?
    Man sollte den Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt. 

  • Was bedeutet der Wiedereintritt für mich finanziell?
    Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos. 
    Bitte beachten Sie aber, dass mit Ihrer Mitgliedschaft eventuell Kirchensteuern verbunden sind. Es gibt allerdings viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z. B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). 
    In der Regel müssen neun Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Dies gilt ab einem Bruttoeinkommen von 899,99 € für Ledige, 1.703,99 € für Verheiratete und 2.258,99 € für Verheiratete mit einem Kind.
    Wer 2.500 € brutto im Monat verdient und verheiratet ist, zahlt nur 12,69€ Kirchensteuer monatlich.

    Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld.
    Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Dadurch ist die vielfältige Arbeit in Gemeinden, diakonischen Aufgaben und im umfangreichen kirchlichen Bildungs- und Kulturbereich möglich.

    Wichtiger Hinweis: Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben, lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit bitte nach Ihrem Wiedereintritt eintragen. 

 

(Wieder-)Eintritt

 

Im Rahmen des Leuchtfeuerprojekts an der Wiesenkirche hat die Evangelische Kirche von Westfalen eine Wiedereintrittstelle errichtet. Hier soll getauften, aber aus der Kirche ausgetretenen Menschen die Möglichkeit gegeben werden wieder in die Evangelische Kirche einzutreten. Ansprechpartner ist Pfr. Kai Hegemann, Am Hohnekirchhof 1, 59494 Soest, Telefon: 02921-3440050 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 
Sie können aber auch mit jedem Pfarrer oder jeder Pfarrerin Kontakt aufnehmen und dort um die Aufnahme in die Evangelische Kirche bitten.